Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.03.2003 - 21 U 80/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 S. 2 (a.F.) § 157 § 133 § 633
Einbeziehung von Bauplänen in den notariellen Kauf-/Erwerbervertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formmangel wegen unterlassener Mitbeurkundung von Bauplänen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgervertrag: Baupläne können auch ohne Mitbeurkundung Bausoll festlegen! (IBR 2003, 679)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig? (IBR 2004, 21)
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.06.2002 - 17 O 28/00
- OLG Hamm, 04.03.2003 - 21 U 80/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1227
- BauR 2003, 1398
- ZfBR 2003, 569 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 21 U 80/02
Die zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten sind erst dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung zu erzielende Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung muss mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände gegen Treu und Glauben verstoßen, BGH, BauR 2002, 613, 616. - BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks; …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 21 U 80/02
Dass die ausgeführte Leistung ebenfalls funktionstauglich ist und den Regeln der Technik entspricht, ist hierbei unerheblich, vgl. BGH, ZfBR 2003, 22, 23. - BGH, 15.12.2000 - V ZR 241/99
Beurkundungspflicht hinsichtlich Baubeschreibungen und Bauplänen
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 21 U 80/02
gemäß § 313 Abs. 1 BGB hätten mit beurkundet werden müssen, weil sie den Inhalt der Bauausführung auch konstitutiv mit festlegten (vgl. BGH, BauR 2001, 790, 791) und nicht nur zur näheren Beschreibung der bereits im Vertragstext enthaltenen Bauverpflichtung dienten, Die Parteien haben daher zunächst einen (zumindest teilweise) formunwirksamen Vertrag abgeschlossen.
- OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15
Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!
Diese vertragliche Festlegung gilt auch dann, wenn die Baubeschreibung nicht ordnungsgemäß mit beurkundet sein sollte (OLG Hamm; Urteil vom 4.3.2003 - 21 U 80/02, ). - OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15
Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!
Diese vertragliche Festlegung gilt auch dann, wenn die Baubeschreibung nicht ordnungsgemäß mit beurkundet sein sollte (OLG Hamm, Urteil vom 4.3.2003 - 21 U 80/02). - OLG Brandenburg, 09.07.2020 - 12 U 76/19
Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung; Mangelhafte Abdichtung eines …
Bei der Feststellung des unverhältnismäßigen Aufwandes ist maßgeblich das Wertverhältnis zwischen dem zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwand des Auftragnehmers einerseits und dem Vorteil, den die Nacherfüllung für den Auftraggeber erbringt, andererseits (OLG Hamm BauR 2003, S. 1398;… Wirth, a.a.O., § 13 Abs. 6 VOB/B, Rn. 36).